Der Klarstein Bolero Deckenventilator bewegt bis zu 10.212 m³/h Luft – bei einem Verbrauch von nur 60 W. Das ist effizienter als jede Klimaanlage, geräuscharm genug für das Schlafzimmer und das ganze Jahr über sinnvoll einsetzbar.
Mit maximal 50 dB läuft der Bolero leiser als ein normales Gespräch – ob im Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Wohnzimmer. Drei Geschwindigkeitsstufen decken alles ab, von einem sanften Luftzug bis zur kräftigen Durchlüftung. Per Klarstein-App, Amazon Alexa oder Google Home lässt sich der Ventilator bequem per Stimme oder Smartphone steuern – die mitgelieferte Fernbedienung mit programmierbarem Timer macht die Bedienung vom Sofa aus einfach. Die Rotorblätter aus MDF mit schwarzem Furnier und das Gehäuse aus gebürstetem Nickel sorgen dabei für ein zeitloses Erscheinungsbild.
Im Sommer verteilt der Bolero frischen Luftzug im Raum, im Winter dreht er die Drehrichtung um und schiebt die warme Luft unter der Decke zurück in den Wohnbereich – so bleibt die Heizenergie da, wo sie gebraucht wird. Das integrierte LED-Leuchtmittel (E14, max. 60 W) verbindet Beleuchtung und Ventilator in einem Gerät, spart Platz an der Decke und passt zu modernen Wohnkonzepten.
Der CE-zertifizierte AC-Motor arbeitet mit 220–240 V / 50–60 Hz und ist für die dauerhafte Deckenmontage ausgelegt. Die Befestigung ist mit Standard-Elektroinstallationen kompatibel. Geeignet für Wohnzimmer, Schlafzimmer, Esszimmer, Büros mit hohen Decken sowie Restaurants, Cafés und überdachte Außenbereiche.
Hol dir das ganze Jahr Wohnkomfort – ohne Klimaanlagen-Stromrechnung: Bestell den Klarstein Bolero jetzt.
Artikel gehört zur Kategorie: Ventilatoren
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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