Schluss mit der leeren Terrasse ab September – der Klarstein BlazeTower verlängert deine Outdoor-Saison um 4–6 Monate. Der Infrarot-Außenstrahler mit 2.000 W heizt nicht die Luft, sondern direkt Personen und Flächen: Infrarotwellenlängen von 2–10 µm wirken sofort und ohne Vorheizzeit – selbst bei Wind oder offenem Raum spürst du die Wärme unmittelbar.
Die Keramik-Infrarotlampe ist auf 10.000+ Betriebsstunden ausgelegt und arbeitet völlig lautlos. Ein integrierter Hitzeschutzschild verhindert den direkten Kontakt mit dem Heizelement. Der einstellbare Neigungswinkel richtet die Infrarotstrahlung genau dorthin, wo sie gebraucht wird – flexibel für Terrasse, Garten oder überdachte Außenbereiche.
Die Schutzklasse IP44/IP65 macht den BlazeTower wetterfest: Regen, Feuchtigkeit und Spritzwasser setzen ihm nichts an. Dank Thermostat, programmierbarem Timer und Fernbedienung lässt sich die Wärme bequem regeln – ganz ohne aufzustehen. Ein automatischer Überhitzungsschutz sorgt zusätzlich für Sicherheit im Dauerbetrieb.
Der BlazeTower eignet sich ideal für private Terrassen und Gärten, aber auch für Restaurants, Cafés und Hotels mit Außengastronomie, die ihren Gästen auch in der kühlen Jahreszeit Komfort bieten wollen. Montage an Decke oder Wand – eine dauerhafte Lösung ohne störende Standgeräte. Anschluss: 220–240 V, 50 Hz. CE-zertifiziert nach EU-Sicherheitsnormen.
Hol dir den Klarstein BlazeTower und mach deine Terrasse zum Wohnzimmer unter freiem Himmel – das ganze Jahr.
Artikel gehört zur Kategorie: Terrassenstrahler
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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