Der BLACK+DECKER BHSM1615DSM 2-in-1 Dampfreiniger kombiniert einen leistungsstarken Dampfbesen mit einem praktischen Handdampfgerät und ermöglicht eine gründliche Reinigung ganz ohne chemische Reinigungsmittel. Dank der hohen Dampfkraft werden bis zu 99,9 % der im Haushalt vorkommenden Keime und Bakterien entfernt und hygienisch saubere Oberflächen geschaffen.
Mit einer Leistung von 1.600 Watt ist das Gerät bereits nach kurzer Aufheizzeit einsatzbereit und sorgt für eine effektive Reinigung verschiedenster Oberflächen. Ob Hartböden, Fliesen, Teppiche, Fenster, Arbeitsplatten, Armaturen, Polstermöbel oder Küchenbereiche – die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten machen den Dampfreiniger zu einem praktischen Helfer im gesamten Haushalt.
Die AutoSelect-Technologie ermöglicht eine optimale Dampfabgabe für unterschiedliche Bodenarten. Der leistungsstarke Dampfausstoß löst Schmutz und Fettablagerungen zuverlässig und sorgt für gründliche Ergebnisse selbst an schwer erreichbaren Stellen. Der abnehmbare Handdampfreiniger erweitert die Einsatzmöglichkeiten zusätzlich und eignet sich ideal für die Reinigung von Badezimmern, Fenstern oder Küchenoberflächen.
Der großzügige Wassertank mit 500 ml Fassungsvermögen ermöglicht längere Reinigungseinsätze ohne häufiges Nachfüllen. Durch die leichte Bauweise und die ergonomische Handhabung lässt sich das Gerät komfortabel bedienen und einfach transportieren.
Highlights:
Technische Daten:
Mit seiner hohen Reinigungsleistung, dem vielseitigen Zubehör und der komfortablen Handhabung ist der BLACK+DECKER BHSM1615DSM die ideale Lösung für eine hygienische und gründliche Reinigung im gesamten Zuhause.
Artikel gehört zur Kategorie: Reinigungsgeräte & Dampfreiniger
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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