Heute schon an morgen denken: Winter is coming! Mit dem Klarstein Biggie Small Einkochtopf kreieren Sie leckere und gesunde Vorräte in Ihrer eigenen Küche. So sind Sie perfekt vorbereitet, wenn die kalte Jahreszeit naht.
Der Klarstein Biggie Small Einkochvollautomat ist der unkomplizierte Küchenhelfer, mit dem es ganz einfach ist, Lebensmittel natürlich, lecker und gesund zu konservieren. Farb- und Konservierungsstoffe, Zuckerbomben und Lebensmittel fragwürdiger Herkunft gehören in Ihrem Vorratsschrank der Vergangenheit an: Selbstgemacht schmeckt es immer am Besten - egal ob Obst und Gemüse oder Fleisch und Wurstwaren. Im großen Edelstahltopf mit 16 Liter Fassungsvermögen finden bis zu 7 Ein-Liter-Einweckgläser auf einmal Platz. Völlig unkompliziert werden über zwei Drehschalter Temperatur und Einkochzeit gewählt, danach arbeitet der 2000 W starke Vollautomat ganz allein und schaltet sich nach Ablauf des Timers selbstständig aus. Ein praktischer Zapfhahn kann zum Ablassen des Wassers oder zum Zapfen von heißem Glühwein, Tee oder Saft genutzt werden.
Bevorraten leicht gemacht. Mit dem Klarstein Biggie Small Einkochtopf haben Sie die volle Kontrolle über ihre Konserven. So kann der Winter ganz beruhigt kommen.
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.