Selbst gemacht schmeckt's am besten – und mit dem Klarstein Biggie gelingt das Einkochen so einfach wie nie. Ob Obst, Gemüse, Fleischgerichte oder Soßen: Der vollautomatische Einkochautomat übernimmt die Arbeit, du genießt das Ergebnis.
Der Klarstein Biggie fasst bis zu 27 Liter und bietet damit Platz für bis zu 14 handelsübliche 1-Liter-Einmachgläser in einem Durchgang. Die Temperatur lässt sich stufenlos zwischen 30 und 100 °C einstellen – präzise genug für empfindliche Konfitüren wie für kräftige Fleischbrühen und Gulasch. Der integrierte Thermostat hält die gewählte Temperatur während des gesamten Einkochvorgangs konstant, ohne dass du eingreifen musst. Nach Ablauf der eingestellten Zeit schaltet das Gerät automatisch ab und schützt so Inhalt wie Gerät gleichermaßen.
Dank der 2.000-W-Heizeinheit und dem praktischen Zapfhahn eignet sich der Klarstein Biggie auch hervorragend als Heißgetränkespender – ideal für Glühweinabende, Kaffeestationen auf Vereinsfesten oder als Teespender in der Gastronomie. Bei voller Befüllung versorgt er problemlos mittelgroße Gruppen, ganz ohne Nachschank per Hand.
Das geschmacksneutrale Edelstahlgehäuse ist leicht zu reinigen und widerstandsfähig im Alltag. Die wärmeisolierten Griffe ermöglichen sicheres Transportieren auch bei laufendem Betrieb. Der integrierte Sicherheitsmechanismus stoppt das Gerät beim Öffnen des Deckels – vollständiger Schutz vor Verbrühungen durch heißen Inhalt. Der seitliche Wasserablauf macht das Leeren des Topfes einfach, ohne Umschütten über den Rand.
Hol dir den Klarstein Biggie und genieß selbst Eingekochtes das ganze Jahr.
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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