Selbst gemacht schmeckt's am besten – und mit dem Klarstein Biggie Digital gelingt das Einkochen so einfach wie nie. Ob Obst, Gemüse, Fleischgerichte oder Würste: Der vollautomatische Einkochautomat übernimmt die Arbeit, du genießt das Ergebnis.
Der Klarstein Biggie Digital fasst bis zu 27 Liter und bietet Platz für bis zu 14 handelsübliche 1-Liter-Einmachgläser in einem Durchgang. Temperatur und Kochzeit lassen sich bequem per Drehregler einstellen – danach arbeitet das 1.800-W-Gerät vollautomatisch und schaltet nach Ablauf des Timers (bis zu 120 Minuten) selbstständig ab. Das übersichtliche Digitaldisplay zeigt jederzeit die aktuelle Topftemperatur sowie die verbleibende Restzeit an. Der integrierte Thermostat hält die gewählte Temperatur während des gesamten Einkochvorgangs konstant – kein Überhitzen, kein Unterschreiten der Mindesttemperatur, garantiert sterile Bedingungen. Einmachgläser mit Schraubverschluss oder Gummiring-Deckel sind gleichermaßen geeignet.
Der praktische Zapfhahn lässt sich zum Ablassen des Kochwassers nutzen oder direkt zum Ausschenken von Glühwein, Tee oder Fruchtsaft. Der integrierte Sicherheitsmechanismus stoppt das Gerät beim Öffnen des Deckels – vollständiger Schutz vor Verbrühungen durch heißen Inhalt. Der seitliche Wasserablauf macht das Leeren des Topfes einfach, ohne Umschütten über den Rand. Das Gerät kann mit einem geeigneten Entsafteraufsatz (nicht im Lieferumfang enthalten) auch als Entsafter verwendet werden.
Hol dir den Klarstein Biggie Digital und genieß selbst Eingekochtes das ganze Jahr.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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