Mit dem Baby VW T1 steht ein echter Fahrzeugklassiker bereit. Dieses Rutschfahrzeug wurde seinem Vorbild, dem Volkswagen T1, detailgetreu nachempfunden und verfügt über zahlreiche raffinierte Funktionen. Unter der abnehmbaren Sitzfläche mit kleiner Rückenlehne verbirgt sich ein geräumiges Fach, in dem Einkäufe und persönliche Gegenstände sicher verstaut werden können. Originalgetreue Details wie das VW-Logo und die Radkappen in Chrom-Optik, sorgen für realistisches Aussehen. Bei den Rädern handelt es sich um hochwertige Flüsterreifen die nicht nur die Ohren von Mama und Papa, sondern auch deren Fußböden schonen. Flüsterleise gleiten sie durch Kinder- und Wohnzimmer und hinterlassen dabei keine Gummirückstände. Das doppelschaligen Lenkrad hat eine integrierte mechanische Hupe. Besonders praktisch ist die Anhängerkupplung auf der Rückseite des Bullis, die kompatibel mit BIG-Schubstangen und BIG-Anhängern ist.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.