Wer Wein wirklich versteht, lagert ihn richtig – und serviert ihn auf den Grad genau. Die Klarstein Bellevin 18 Uno hält bis zu 18 Flaschen bei präzise eingestellten 11–18 °C bereit: kühl, ruhig und immer in Szene gesetzt. Mit einem Betriebsgeräusch von nur 26 dB stört der Weinkühlschrank weder im Wohnzimmer noch im offenen Wohnbereich.
Das UV-Schutzglas der Tür hält schädliches UV-Licht fern, das Tannine und Farbstoffe angreift. Das warmweiße LED-Innenlicht rückt die Sammlung ins beste Licht, ohne Wärme zu erzeugen. Die vibrationsgedämpfte Lagerung schützt auch empfindliche Rotweine mit Sediment – jede Flasche liegt ruhig, horizontal und mit feuchtem Korken.
Fünf ausziehbare Metallregale (6 Lagerebenen) bieten Platz für Standardflaschen bis 310 mm Höhe. Ein Aktivkohlefilter nimmt störende Fremdgerüche auf, damit sich kein Aromaübergang zwischen den Flaschen ergibt. Die doppelt isolierte Glastür aus UV-Schutzglas und Edelstahl sorgt für ein stabiles Temperaturklima auch bei schwankenden Raumtemperaturen.
Die Bellevin 18 Uno passt ins Wohnzimmer, in die Küche, an die Hausbar oder in den Keller – überall dort, wo Wein nicht nur aufbewahrt, sondern auch präsentiert wird. Hotels, Restaurants und private Weinliebhaber schätzen die Kombination aus schlankem Design und verlässlicher Kühltechnik.
Gönn deiner Weinsammlung die Bedingungen, die sie verdient – hol dir die Klarstein Bellevin 18 Uno und erlebe den Unterschied beim ersten Glas.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.