Kaltes Getränk auf Knopfdruck – die Klarstein Beersafe M macht's möglich. Der kompakte Getränkekühlschrank mit 33 Litern Fassungsvermögen hält Bier, Wein, Softdrinks und Sekt jederzeit auf der richtigen Temperatur – leise, zuverlässig und mit einem Blick durchs Glassichtfenster.
Das Kompressorkühlaggregat sorgt für stabile Temperaturen im gesamten Innenraum – auch an heißen Sommertagen ohne Temperaturschwankungen, die die Qualität der Getränke beeinträchtigen würden. Fünf Kühlstufen decken einen Bereich von 0 bis 10 °C ab, sodass sich jedes Getränk auf seine ideale Serviertemperatur bringen lässt. Die höhenverstellbaren Einschübe nehmen Standardflaschen, Dosen, Tetrapaks und Sixpacks gleichermaßen auf.
Die Glastür mit LED-Innenbeleuchtung gibt den Blick auf den Inhalt frei, ohne dass man die Tür öffnen muss – praktisch und optisch ein echter Hingucker. Das schwarze Gehäuse mit schwarzem Rahmen fügt sich elegant ins Wohnzimmer, Arbeitszimmer oder den Gartenbereich ein.
Die Beersafe M ist der perfekte Minibar-Ersatz fürs Zuhause – ob im Homeoffice, im Spielzimmer, für Fitnessbegeisterte mit Isodrinks und Proteinshakes griffbereit, oder als Geschenkidee beim Einzug. Mit maximal 42 dB Betriebsgeräusch arbeitet sie so leise, dass sie auch im Schlafzimmer oder Büro nicht stört.
Der Getränkekühlschrank Klarstein Beersafe M vereint Kompressorkühlung für konstante Temperaturen und ein stilvolles Design mit Glastür. Geeignet für Haushalt, Büro, Bar und Restaurant – hol dir deinen persönlichen Minibar-Kühlschrank noch heute.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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