Kalte Getränke auf Knopfdruck – die Klarstein Beersafe L hält 47 Liter Inhalt zuverlässig auf Temperatur und macht jeden Raum zum Minibar-Standort.
Das Kompressorkühlaggregat mit EcoExcellence-System sorgt für gleichmäßige Temperaturen im gesamten Innenraum – auch an heißen Sommertagen ohne lästige Temperaturschwankungen, die Getränke auf Dauer beeinträchtigen. Der fünfstufige Thermostat ermöglicht Temperaturen von 0 bis 13 °C und lässt sich präzise auf jede Getränkeart einstellen. Die drei Einschübe mit je 8 cm Abstand nehmen Standardflaschen, Dosen, Tetra Paks und Kartons gleichermaßen auf.
Die Glastür mit Edelstahlrahmen und zuschaltbarer weißer LED-Innenbeleuchtung gibt jederzeit Überblick über den Bestand – ohne Öffnen, ohne unnötigen Kälteverlust. Das weiße Gehäuse mit Edelstahlfront fügt sich stilsicher ins Wohnzimmer, Homeoffice oder die Gartenlaube ein.
Ob als kompakter Heimminibar, als Kühllösung für Fitness-Drinks nach dem Training oder als dauerhaft zugänglicher Getränkevorrat im Spielzimmer – die Beersafe L passt überall hin. Auch als Geschenk zur Wohnungsübergabe oder zum Einzug eine ausgezeichnete Wahl.
Warum die Klarstein Beersafe L? 47 Liter Fassungsvermögen, maximal 43 dB leiser Betrieb und eine Glastür, die den Inhalt immer im Blick behält – das ist gekühlter Genuss ohne Kompromisse. Geeignet für Zuhause, Büro, Bar und Gastronomie. Hol dir deine Beersafe L und erlebe den Unterschied.
Stichworte: Getränkekühlschrank · Bierkühlschrank · Minibar · Klarstein Beersafe L
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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