Kalt, leise, elegant – die Klarstein Beersafe 74 Slim hält deine Getränke auf Wunschtemperatur, ohne Platz zu verschwenden oder den Raum zu beschallen.
Mit 74 Litern Fassungsvermögen und einem Temperaturbereich von 3–18 °C kühlt die Beersafe 74 Slim alles, was du kalt magst: Bier, Wein, Sekt und alkoholfreie Getränke. Der Kompressorkühler hält die Temperatur auch an heißen Sommertagen stabil – ohne Schwankungen, die Aromen und Haltbarkeit beeinträchtigen. Der Geräuschpegel liegt bei maximal 40 dB, das Gerät läuft im Hintergrund, ohne aufzufallen.
Die Panorama-Glastür mit LED-Innenbeleuchtung macht den Inhalt auf einen Blick sichtbar – kein Öffnen nötig. Die 3 flexibel verstellbaren Einlegeböden passen sich verschiedenen Flaschen- und Dosenformaten an: Standardflaschen, Dosen, Tetrapaks und mehr.
Die schlanke Bauform macht die Beersafe 74 Slim zum idealen Minibar-Kühlschrank fürs Wohnzimmer, Homeoffice, Spielzimmer oder den Gartenraum. Für Fitnessbegeisterte stehen isotonische Getränke und Proteinshakes immer griffbereit. Und als Einzugsgeschenk trifft sie garantiert ins Schwarze.
Für wen ist die Beersafe 74 Slim die richtige Wahl? Für alle, die zu Hause, im Büro oder in der Gastronomie stets gekühlte Getränke parat haben möchten – ohne Lärm, ohne Platzverschwendung, mit Stil. Geeignet für Haushalt, Büro, Bar und Restaurant.
Getränkekühlschrank · Bierkühlschrank · Minibar – Klarstein Beersafe 74 Slim
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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