Kaltes Bier, kühler Wein, eiskalte Limo – immer griffbereit und immer auf der richtigen Temperatur: Die Klarstein Beersafe 5XL ist der Getränkekühlschrank für alle, die keine Kompromisse bei Kühlung, Stille oder Design machen wollen.
Der Kompressorkühler hält die Temperatur stabil zwischen 1 und 20 °C – stufenweise in 1-°C-Schritten einstellbar. Egal ob Craft Beer, Weißwein, Champagner oder Sportgetränke: Jedes Getränk bekommt genau die Temperatur, die es verdient. Auch bei sommerlicher Hitze bleibt die Kühlung zuverlässig ohne Temperaturschwankungen, die Getränken schaden können.
Die doppelt isolierten Panorama-Glastüren mit LED-Innenbeleuchtung zeigen den Inhalt auf einen Blick – ohne Öffnen, ohne Kaltverlust. Das schwarze Innenleben und die Edelstahl-Front geben dem Gerät eine Optik, die in Wohnzimmer, Arbeitszimmer oder Gartenhaus genauso gut wirkt wie hinter einer Bar.
Mit 147 Litern Fassungsvermögen und 3 flexibel einsetzbaren Einlegeböden passen Standardflaschen, Dosen, Tetrapaks und Getränkekartons problemlos hinein. Höhenverstellbare Füße sorgen für sicheren Stand auf unebenem Untergrund.
Für wen eignet sich die Beersafe 5XL? Ob als Minibar im Wohnzimmer, Getränkestation im Homeoffice, Kühlvitrine im Bar-Bereich oder Kühlschrank für Fitnessräume – die Klarstein Beersafe 5XL mit maximal 39 dB Betriebsgeräusch läuft so leise, dass sie nirgendwo stört. Geeignet für Haushalt, Büro, Bar und Gastronomie.
Suchbegriffe: Getränkekühlschrank · Bierkühlschrank · Minibar · Klarstein Beersafe 5XL
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.