Kalte Getränke griffbereit – immer, überall und perfekt temperiert: Die Klarstein Beersafe 4XL macht aus jedem Raum einen kleinen Gastgeber. Mit 124 Litern Fassungsvermögen bietet sie echten Stauraum für Bier, Softdrinks, Säfte oder Wein – und das mit einem Auftritt, der sich sehen lassen kann.
Das Kompressorkühlaggregat hält die Temperatur stabil zwischen 0 und 10 °C – auch an heißen Sommertagen ohne Schwankungen, die Getränke und Aromen beeinträchtigen würden. Der einstellbare Thermostat lässt sich präzise auf den gewünschten Bereich einstellen, egal ob Lagerbier, Weißwein oder Energydrink. Die vier verchromten Einschubböden sind variabel positionierbar und nehmen Standardflaschen, Dosen, Tetrapaks und Sixpacks ebenso auf wie Großformate.
Die doppelt isolierten Glastüren mit integrierter LED-Beleuchtung ermöglichen einen klaren Blick auf den Inhalt – ohne Öffnen, ohne Kaltluft-Verlust. Ein Detail, das im Alltag mehr zählt als man denkt.
Ob im Wohnzimmer als Hausbar, im Homeoffice als stiller Begleiter, im Fitnesszimmer für isotonische Getränke nach dem Training oder im Gartenhäuschen für entspannte Sommerabende – die Beersafe 4XL passt sich dem Alltag an, nicht umgekehrt. Auch für Bars, Restaurants oder Büros eine zuverlässige Wahl.
Warum die Klarstein Beersafe 4XL? 124 Liter Fassungsvermögen, bis zu 132 Flaschen, maximal 42 dB Betriebsgeräusch und doppelt isolierte Glastüren – ein Getränkekühlschrank, der genauso gut aussieht wie er kühlt. Hol dir deine Hausbar – und kein Getränk ist jemals wieder zu warm.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.

Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.