Kaltes Bier auf Knopfdruck – zu Hause, im Büro oder in der Gartenlaube: Die Klarstein Beerlager 56 hält deine Lieblingsgetränke rund um die Uhr auf der richtigen Temperatur.
Das Kompressorkühlsystem sorgt auch an heißen Sommertagen für eine stabile Kühlung im gesamten 56-Liter-Innenraum – ohne Temperaturschwankungen, die Geschmack und Haltbarkeit beeinträchtigen. Der einstellbare Thermostat regelt die Temperatur stufenlos zwischen 0 und 10 °C, sodass Bier, Softdrinks, Isotonikflaschen oder Proteinshakes immer exakt so kalt sind, wie sie sein sollen. Drei Gitterroste lassen sich in fünf Höhenpositionen einrasten und nehmen damit Standardflaschen, Dosen, Tetra-Paks und Sixpack-Boxen auf.
Die Glastür mit Edelstahlrahmen gibt den Blick auf den Inhalt frei – ohne Öffnen, ohne warme Luft hereinzulassen. Die integrierte LED-Innenbeleuchtung sorgt dafür, dass der Inhalt auch in dunkler Umgebung auf den ersten Blick erkennbar bleibt. Mit einem maximalen Geräuschpegel von 41 dB ist die Beerlager 56 leise genug fürs Wohnzimmer, das Homeoffice oder den Schlafbereich.
Ob als Minibar im Wohnzimmer, Getränkekühler in der Gaming-Ecke oder Kühlvitrine hinter dem Tresen: Die Beerlager 56 passt sich flexibel ein – dank höhenverstellbarer Füße auch auf unebenem Untergrund standfest. Eine durchdachte Wahl für alle, die Wert auf kühle Getränke und ein ordentliches Erscheinungsbild legen – und ein Geschenk, das wirklich ankommt, zur Einweihungsparty oder beim Einzug.
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Artikel gehört zur Kategorie: Kühl- & Gefrierkombinationen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.