Wenig Platz, aber keine Abstriche beim Kühlen: Die Klarstein Beercracker 91L packt 91 Liter Kühlraum in ein kompaktes Gehäuse – leise, effizient und gut durchdacht.
Mit maximal 39 dB Betriebsgeräusch läuft die Beercracker 91L so ruhig, dass sie im Schlafzimmer, im Homeoffice oder im Studentenzimmer kaum auffällt. Das Kompressionskühlsystem hält die Temperatur stabil über das gesamte Fassungsvolumen – zuverlässig für Getränke, Lebensmittel, Medikamente und Kosmetik. Der 5-stufige Drehregler macht die Temperatureinstellung unkompliziert. Die zwei herausnehmbaren Glaseinlegeböden lassen sich einfach unter fließendem Wasser reinigen.
Im Türbereich gibt es drei Flaschenablagen sowie ein Eierfeld mit 6 Mulden – alles hat seinen Platz. Obendrauf: ein 7-Liter-Gefrierfach für Eiswürfel und Tiefkühlgut. Passend dazu sind ein Eiswürfelbereiter und ein Eiskratzer bereits im Lieferumfang enthalten. Der integrierte Flaschenöffner an der Tür ist ein praktisches Detail, das im Alltag überrascht.
Die Beercracker 91L passt unter den Schreibtisch, in die Zimmerecke, ins Hotelzimmer oder in den Wohnwagen. Ideal für Studenten im Wohnheim, für kleine Wohnungen oder als durchdachtes Einzugsgeschenk – überall dort, wo ein vollwertiger Kühlschrank schlicht zu groß wäre.
Gönn dir mehr Kühlraum, ohne Platz zu opfern – hol dir die Klarstein Beercracker 91L und nutze jeden Winkel optimal aus.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühl- & Gefrierkombinationen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.