Kalte Getränke griffbereit – die Klarstein Beercave mit 70 Litern Fassungsvermögen macht aus jeder Ecke ein stilvolles Minibar-Erlebnis. Kompressorkühlsystem, elegantes Design, leiser Betrieb – kein Kompromiss nötig.
Das Kompressorkühlsystem sorgt auch an heißen Sommertagen für stabile Temperaturen zwischen 0 und 22 °C – ohne Temperaturschwankungen, die Getränke schneller verderben lassen. Der Temperaturbereich ist optimal für Bier, Wein, Sekt und Softdrinks gleichermaßen. Drei schwarz eloxierte Metalleinschübe lassen sich flexibel an verschiedene Flaschen- und Dosenformate anpassen.
Das Panorama-Glastürchen mit dreifacher Isolierung zeigt den Inhalt auf einen Blick – kein Öffnen nötig, keine Kälteverluste. Das weiße LED-Innenbeleuchtungssystem setzt den Inhalt in Szene: praktisch und optisch überzeugend zugleich. Die versenkten Türgriffe und der durchgehend schwarze Innen- und Außenbereich verleihen dem Gerät eine klare, moderne Optik.
Ob im Wohnzimmer, Homeoffice, Gartenhaus oder Fitnesszimmer – die Beercave fügt sich überall ein. Für Sportbegeisterte, die isotonische Getränke und Proteinshakes stets kalt haben wollen, oder für Spielzimmer mit Non-Stop-Getränkeversorgung. Auch als Geschenk zur Wohnungsübergabe eine sichere Wahl.
Warum die Klarstein Beercave? 70 Liter Volumen, max. 39 dB leiser Betrieb, Kompressorkühlung mit stabiler Temperaturhaltung und ein Glasfront-Design, das in Bar und Wohnzimmer gleichermaßen Eindruck macht – für zuhause, das Büro, die Bar oder die Gastronomie.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.