Kühlleistung
5000 BTU/h
Vielseitige Betriebsmodi
Wählen Sie zwischen Lüften, Kühlen oder Entfeuchten
2 Geschwindigkeitsstufen
Regulieren Sie den Luftstrom nach Ihren Bedürfnissen
Effizient für Räume bis 12 m²
Perfekt für kleine Wohnräume, Wohnwagen oder im Schlafzimmer der Ferienwohnung
24-Stunden-Timer
Planen Sie die Betriebszeiten ganz nach Ihren Wünschen
WIFI-Steuerung
Bedienen Sie das Gerät bequem per App
Das 3in1 Mini Splitklimagerät mit einer Leistung von 5000 BTU bietet die ideale Lösung, um auch unterwegs oder in kleinen Räumen für angenehme Temperaturen zu sorgen. Egal, ob im Wohnmobil, Wohnwagen oder im Schlafzimmer Ihrer Ferienwohnung – dieses kompakte Klimagerät überzeugt mit seiner Vielseitigkeit und Effizienz.
Mit drei wählbaren Betriebsmodi – Lüften, Kühlen und Entfeuchten – passt sich das Gerät flexibel an unterschiedliche Bedürfnisse und Wetterlagen an. An heißen Sommertagen sorgt es zuverlässig dafür, die Luft im Raum abzukühlen, während die Entfeuchtungsfunktion überschüssige Feuchtigkeit aus der Luft entfernt und so ein angenehmes Raumklima schafft. Zwei Geschwindigkeitsstufen ermöglichen es Ihnen, die Intensität des Luftstroms individuell anzupassen, während der 24-Stunden-Timer die zeitgesteuerte Nutzung kinderleicht macht.
Der integrierte Schlafmodus wurde speziell für Ihre Nachtruhe entwickelt. Mit leiser Betriebsweise und einer sanften Anpassung der Temperatur sorgt er dafür, dass Sie erfrischt aufwachen. Ein weiteres Highlight ist die WIFI-Steuerung: Über eine praktische App können Sie das Gerät bequem bedienen, sei es vom Sofa aus oder unterwegs, um bei Ihrer Rückkehr ein angenehm gekühltes Raumklima vorzufinden.
Dank seiner kompakten Bauweise ist dieses Klimagerät ideal für Räume bis 12 m² geeignet. Es fügt sich nahtlos in jeden Raum ein und ist die perfekte Kombination aus Leistung, Komfort und zeitgemäßer Technologie – für angenehme Temperaturen, wo immer Sie sich befinden.
Spezifikationen:
Abmessungen:
Artikel gehört zur Kategorie: Klimaanlagen
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Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.