Wer Wein liebt, weiß: Temperatur entscheidet über Genuss oder Enttäuschung. Die Klarstein Barossa 79 Duo bietet Platz für bis zu 91 Flaschen in 204 Litern Kühlraum – und hält dabei mit max. 40 dB so leise durch, dass sie auch im Wohnzimmer kaum auffällt.
Das Herzstück: zwei unabhängige Kühlzonen, in denen Rotwein und Weißwein jeweils bei ihrer optimalen Temperatur lagern – ohne Kompromisse. Der einstellbare Temperaturbereich von 5–18 °C deckt alles ab, von jungen Weißweinen bis zu gereiften Rotweinen. Das UV-Schutzglas der Tür hält schädliches Licht fern, das Tannine und Farbstoffe angreifen würde. Fünf ausziehbare Einschübe aus Buchenholz betten jede Flasche sanft und horizontal – die Voraussetzung für korrektes Langzeitlager mit Korkverschluss. Die vibrationsgedämpfte Aufhängung schützt Sediment in gereiften Weinen vor Aufwirbelung.
Ein Aktivkohlefilter neutralisiert Fremdgerüche aus der Umgebung. Die weiße LED-Innenraumbeleuchtung setzt die Sammlung wirkungsvoll in Szene, ohne Wärme zu erzeugen. Das Touchscreen-Bedienfeld mit LED-Display ermöglicht die Temperatureinstellung in Celsius oder Fahrenheit – präzise und intuitiv. Die doppelt isolierte Glas-Edelstahl-Tür und der Türschloss schützen die Sammlung zusätzlich.
Die Barossa 79 Duo steht freistehend und passt in Wohnzimmer, Küche, Esszimmer, Hausbar oder Weinkellerbereich. Für Weinabende, Degustationen oder den täglichen Genuss – hier liegt immer die richtige Flasche auf der richtigen Temperatur bereit.
Gönn deiner Weinsammlung die Bedingungen, die sie verdient – hol dir die Klarstein Barossa 79 Duo und erlebe, was der Unterschied zwischen Lagerung und Weinpflege ist.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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