Wer Wein nicht nur trinkt, sondern sammelt, weiß: Die richtige Lagerung entscheidet über alles. Die Klarstein Barossa 77 Duo bietet Platz für bis zu 77 Flaschen bei einem Fassungsvermögen von 191 Litern – und das bei einem Betriebsgeräusch von nur 42 dB. Selbst im Wohnzimmer aufgestellt, fällt sie kaum auf. Das schlanke schwarze Gehäuse mit Edelstahlgriff und Glastür fügt sich in jede Einrichtung ein.
Das Herzstück der Barossa 77 Duo ist die Zwei-Zonen-Kühlung: Rotwein und Weißwein lassen sich in getrennten Zonen auf ihre optimale Temperatur bringen – unabhängig voneinander einstellbar im Bereich von 5–20 °C. Das dreischichtige Sicherheitsglas mit UV-Schutz hält schädliches Licht fern, das Tannine und Farbstoffe abbaut. Wein, der länger liegt, braucht Ruhe: Die vibrationsgedämpfte Lagerung schützt den Bodensatz gereifter Flaschen vor Aufwirbelung. Der Aktivkohlefilter bindet etwaige Fremdgerüche aus der Umgebung.
Die ausziehbaren Einschübe aus Buchenholz halten jede Flasche sicher in horizontaler Lage – entscheidend dafür, dass Korken nicht austrocknen und die Flasche langfristig dicht bleibt. Das weiße LED-Innenlicht setzt die Sammlung effektvoll in Szene, ohne Wärme zu erzeugen. Die Bedienung erfolgt über ein Touch-Panel mit LED-Display, das präzise Temperatureinstellung ermöglicht.
Ob als Mittelpunkt eines Heimkellers, hinter der Hausbar oder im Esszimmer – die Barossa 77 Duo ist dort zuhause, wo Wein ernst genommen wird. Auch in der Gastronomie, im Hotel oder bei Weinproben überzeugt sie durch zuverlässige Kühlung und elegantes Auftreten.
Auf einen Blick: Die Klarstein Barossa 77 Duo fasst 77 Flaschen, arbeitet mit nur 42 dB und kühlt in zwei unabhängigen Zonen von 7 bis 18 °C. UV-Glas, Buchenholzeinschübe, vibrationsgedämpfte Lagerung und ein Aktivkohlefilter sorgen dafür, dass jede Flasche unter idealen Bedingungen reift. Gönn deinem Wein die Lagerung, die er verdient.
Artikel gehört zur Kategorie: Weinkühlschränke
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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