Wer Wein sammelt, weiß: die richtige Lagertemperatur ist alles. Der Klarstein Barossa bietet Platz für 73 Flaschen bei 192 Litern Fassungsvermögen – und sorgt dafür, dass jede einzelne davon unter idealen Bedingungen wartet. Als freistehendes Weinkühlschrank-Modell mit zwei unabhängigen Temperaturzonen passt er ins Wohnzimmer, in den Hausbar-Bereich oder in den Keller – ohne aufwendige Installation.
Die zwei Kühlzonen lassen sich separat auf 5–18 °C einstellen, sodass Rotwein und Weißwein gleichzeitig bei ihrer jeweiligen Idealtemperatur lagern. Das UV-Schutzglas der doppelt isolierten Tür hält schädliches Licht fern, das Tannine und Farbstoffe angreift. Sieben ausziehbare Holzeinschübe sowie ein Ablagefach für 6 Flaschen im unteren Bereich sorgen für horizontale Lagerung – entscheidend, damit Korken nicht austrocknen. Die vibrationsgedämpfte Aufhängung schützt den Bodensatz gereifter Weine vor Aufwirbelung.
Bedient wird der Barossa über ein sensitives Touch-Bedienfeld mit LED-Display, das Celsius- und Fahrenheit-Anzeige unterstützt. Das weiße Innen-LED-Licht setzt die Sammlung stilvoll in Szene, ohne Wärme zu erzeugen. Ein integrierter Aktivkohlefilter absorbiert Fremdgerüche aus der Umgebung. Der Betriebsgeräuschpegel liegt bei maximal 41 dB – leiser als ein normales Gespräch, daher auch im Wohnzimmer problemlos aufstellbar.
Der Klarstein Barossa empfiehlt sich überall dort, wo Wein nicht nur gelagert, sondern auch präsentiert wird: im privaten Esszimmer, auf Weinproben, in Boutique-Hotels oder in der Gastronomie. Die höhenverstellbaren Standfüße gleichen unebene Böden aus.
Kompressorgekühlter Weinschrank mit dem Kältemittel R600a, 90 W Verbrauch, Türanschlag rechts, ideale Umgebungstemperatur 10–32 °C. Gönn deiner Weinsammlung die Bedingungen, die sie verdient – mit dem Klarstein Barossa.
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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