Wer Wein liebt, weiß: Temperatur entscheidet über alles. Die Klarstein Barossa 54 bottle Uno hält deine Kollektion bei konstanten 5–18 °C – präzise, leise und mit dem nötigen Stil für jeden Raum. Mit Platz für 54 Flaschen und einem Nutzvolumen von 155 Litern ist sie die Anlaufstelle für Weinliebhaber, die ihre Flaschen nicht dem Zufall überlassen.
Das UV-Schutzglas der Tür hält schädliches UV-Licht fern, das Tannine und Farbstoffe abbaut. Das weiße LED-Innenlicht setzt deine Kollektion in Szene – ohne Wärme zu erzeugen. Über das beleuchtete Touch-Panel mit LED-Display lässt sich die Temperatur intuitiv einstellen, wahlweise in Celsius oder Fahrenheit. Die 8 ausziehbaren Einschübe aus Buchenholz lagern je eine Flasche horizontal – entscheidend dafür, dass Korken feucht bleiben und sich keine Luft zieht. Das Anti-Vibrations-System schützt den Bodensatz gereifter Weine und sorgt dafür, dass der Reifeprozess ungestört weiterläuft.
Das doppelt isolierte Panorama-Sicherheitsglasfenster und der Edelstahlgriff sorgen für eine robuste, elegante Optik. Ein integrierter Aktivkohlefilter nimmt Fremdgerüche aus der Umgebung auf. Die höhenverstellbaren Füße passen die Barossa 54 bottle Uno an jeden Untergrund an. Ein Türschloss schützt deine Kollektion zusätzlich. Das untere Ablagefach fasst weitere 6 Flaschen – praktisch für Flaschen, die bald geöffnet werden.
Ob im Wohnzimmer, in der Küche, im Esszimmer, in der Heimbar oder im Keller – die Klarstein Barossa 54 bottle Uno fügt sich überall ein, wo Wein ernst genommen wird. Auch in der Gastronomie und in Hotelbars hat sie ihren Platz. Der Weinkühlschrank läuft mit bis zu 36 dB im Betrieb – leiser als ein normales Gespräch – und stört auch im Wohnbereich nicht.
Gönn deiner Kollektion die Bedingungen, die sie verdient. Hol dir die Klarstein Barossa 54 bottle Uno und lagere jeden Wein bei seiner optimalen Temperatur.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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