Wein braucht die richtigen Bedingungen – und die Klarstein Barossa 50 Uno liefert sie. Der freistehende Weinkühlschrank fasst 50 Flaschen bei 120 Litern Volumen und hält mit gerade einmal 41 dB Betriebsgeräusch auch im Wohnzimmer nicht auf. Elegante Glastür, hochwertige Materialien und durchdachte Kühltechnik – ein Gerät, das in der Küche, im Esszimmer oder in der Heimbar ebenso zu Hause ist wie im Weinkeller.
Die präzise Temperaturregelung von 5–18 °C sorgt dafür, dass jede Flasche – ob Rotwein, Weißwein oder Schaumwein – exakt bei ihrer optimalen Serviertemperatur bereitsteht. Das UV-Schutzglas der doppelt isolierten Tür schützt Aromen und Farbstoffe vor schädlicher UV-Strahlung. Die acht ausziehbaren Buchenholz-Einschübe lagern jede Flasche horizontal – für trockene Korken und langfristig störungsfreie Lagerung. Der Aktivkohlefilter bindet Fremdgerüche aus der Umgebung.
Dank der vibrationsentkoppelten Lagerung bleibt der Bodensatz älterer Weine ungestört – das ist besonders bei gereiften Rotweinen entscheidend. Das interne LED-Licht setzt deine Sammlung stimmungsvoll in Szene, ohne dabei Wärme zu erzeugen. Das beleuchtete Touch-Bedienfeld mit LCD-Display macht die Temperatureinstellung intuitiv – kein Werkzeug, kein Handbuch nötig.
Ob für die private Weinsammlung, Dinnerpartys oder als stilvolles Möbelstück im Homeoffice: Die Barossa 50 Uno macht aus der Aufbewahrung von Wein ein sichtbares Statement. Hotels und Restaurants schätzen sie ebenso wie Weinliebhaber zu Hause.
Hol dir die Klarstein Barossa 50 Uno – und gib deinem Wein den Platz, den er verdient.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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