Gutes Wein verdient die richtigen Bedingungen – und genau das liefert der Klarstein Barossa 40 bottle Duo. Der freistehende Weinkühlschrank fasst 41 Flaschen bei 128 Litern Nutzvolumen und arbeitet mit maximal 40 dB so leise, dass er auch im Wohnzimmer kaum auffällt.
Das Herzstück ist die Zwei-Zonen-Kühlung: Rotwein und Weißwein lassen sich unabhängig voneinander auf ihre ideale Temperatur bringen – beide Zonen decken den Bereich von 5 bis 18 °C ab. Das UV-Schutzglas der Tür hält schädliche Strahlung fern, die Tannine, Aromen und Farbe angreifen würde. Innen sorgt weißes LED-Licht dafür, dass die Sammlung perfekt in Szene gesetzt wird – ohne Wärmeentwicklung. Die fünf herausziehbaren Einlegeböden aus Buchenholz betten jede Flasche schonend und geben dem Inneren einen hochwertigen Charakter.
Die präzise Temperaturregelung hält Aromen und Geschmacksprofile zuverlässig stabil. Die vibrationsgedämpfte Lagerung schützt den Bodensatz gereifter Weine – ein Detail, das Weinkenner zu schätzen wissen. Der integrierte Aktivkohlefilter bindet Gerüche aus der Umgebung, bevor sie das Weinaroma beeinflussen können. Das doppelt isolierte Glas-Edelstahl-Türpanel ergänzt den UV-Schutz, und das eingebaute Türschloss sichert die Sammlung zusätzlich ab. Höhenverstellbare Füße sorgen für sicheren Stand auf unebenem Untergrund.
Ob für die tägliche Öffnung, für Dinner-Abende oder als stilvolles Einrichtungselement im Heimbar-Bereich – der Klarstein Barossa 40 bottle Duo ist zuhause im privaten Weinkeller genauso wie in Gastronomie und Hotel.
Hol dir den Weinkühlschrank, der deiner Sammlung gerecht wird – der Klarstein Barossa 40 bottle Duo mit 41 Flaschen Kapazität, 40 dB Betriebsgeräusch und Zwei-Zonen-Kühlung. Jede Flasche. Optimale Temperatur. Jederzeit.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.