Wer Wein liebt, weiß: Die richtige Temperatur macht den Unterschied zwischen einem guten und einem großartigen Glas. Die Klarstein Barossa 38 Uno sorgt dafür, dass jede Flasche genau dort wartet, wo sie hingehört – bei konstant kühlen 7–18 °C, vibrationsfrei und lichtgeschützt. 38 Flaschen finden in den 94 Litern Innenraum Platz, und mit nur 41 dB Betriebsgeräusch ist der Weinkühlschrank selbst im Wohnzimmer kaum zu hören.
Das UV-Schutzglas der doppelt isolierten Tür hält schädliches Licht fern, das Tannine und Farbstoffe im Wein angreifen kann. Im Inneren beleuchtet weißes LED-Licht deine Sammlung dezent und wirkungsvoll – ohne Wärme abzugeben. Der berührungsempfindliche Bedienbereich mit LED-Display macht die Temperatureinstellung intuitiv, die Anzeige wechselt auf Wunsch zwischen Celsius und Fahrenheit. Acht herausziehbare Holzeinschübe gewährleisten eine stabile, horizontale Lagerung – wichtig für Korken und für die Ruhe des Sediments in gereiften Weinen.
Das Kompressorkühlsystem arbeitet präzise und zuverlässig, auch wenn die Umgebungstemperatur zwischen 10 und 32 °C schwankt. Ein eingebauter Aktivkohlefilter nimmt störende Fremdgerüche auf, bevor sie das Weinaroma beeinflussen können. Höhenverstellbare Füße sorgen für sicheren Stand auf jedem Untergrund, das Türschloss schützt die Sammlung zusätzlich. Kältemittel: R600a, Stromverbrauch: 90 W.
Ob vor dem Abendessen, beim Gastgeben oder für den täglichen Genuss – die Barossa 38 Uno hält Rot-, Weiß- und Schaumweine stets in der optimalen Serviertemperatur bereit. Gleichermaßen zu Hause im Homeoffice-Bar, im Esszimmer, in der Küche oder im Weinkeller. Und mit ihrem Edelstahl- und Glas-Design fügt sie sich stilvoll in jede Einrichtung ein.
Gönn deiner Weinsammlung die Bedingungen, die sie verdient – hol dir die Klarstein Barossa 38 Uno und erlebe den Unterschied vom ersten Glas an.
Artikel gehört zur Kategorie: Weinkühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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