Wer Wein liebt, weiß: Die richtige Temperatur entscheidet über alles. Die Klarstein Barossa 32 Uno bietet Platz für 36 Flaschen bei einem Innenvolumen von 95 Litern – und sorgt dafür, dass jede davon unter optimalen Bedingungen lagert. Als freistehender Weinkühlschrank passt sie ins Wohnzimmer, in die Küche oder in den Hausbar-Bereich, ohne zu stören: Der Betrieb ist mit maximal 43 dB so leise, dass man sie schlicht vergisst.
Das UV-Schutzglas der doppelt isolierten Tür hält schädliche UV-Strahlung fern, die Tannine und Farbstoffe im Wein abbaut. Die weiße LED-Innenraumbeleuchtung setzt deine Sammlung stilvoll in Szene, ohne Wärme zu erzeugen. Die Temperatur lässt sich per Touchpanel mit LED-Display präzise zwischen 4 und 18 °C einstellen – damit Rotwein, Weißwein oder Schaumwein stets in ihrer idealen Serviertemperatur bereitstehen. Die vibrationsgedämpfte Lagerung schützt empfindliche Sedimente in gereiften Weinen vor Erschütterungen.
Sechs herausziehbare Holzeinschübe halten die Flaschen horizontal – unverzichtbar für Naturkorken, die bei liegender Lagerung nicht austrocknen. Ein Aktivkohlefilter nimmt Fremdgerüche aus der Umgebungsluft auf und schützt so das Weinbukett. Das integrierte Türschloss sichert deine Sammlung zuverlässig.
Die Barossa 32 Uno ist die richtige Wahl für alle, die ihren Wein nicht dem Zufall überlassen wollen – ob beim entspannten Abend zu Hause, bei Weinproben oder als Ausstattung in Gastronomie und Hotellerie. Kompressorkühlung sorgt dabei für präzises und dauerhaftes Halten der eingestellten Temperatur, unabhängig von der Umgebungstemperatur zwischen 10 und 32 °C.
Gönn deinem Wein die Lagerung, die er verdient – hol dir die Klarstein Barossa 32 Uno.
Artikel gehört zur Kategorie: Weinkühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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