Guter Wein verdient die richtigen Bedingungen – nicht irgendwann, sondern jetzt. Der Klarstein Barossa 29 Duo ist ein freistehender Weinkühlschrank für bis zu 29 Flaschen und 80 Liter Fassungsvermögen, der Rotwein und Weißwein konsequent getrennt auf ihrer optimalen Temperatur hält. Zwei unabhängige Kühlzonen, präzise regelbar zwischen 5 und 22 °C – damit jede Flasche exakt so lagert, wie sie es verdient. Mit nur 41 dB Betriebsgeräusch fügt sich die Barossa 29 Duo problemlos ins Wohnzimmer oder den Hausbarbereich ein, ohne zu stören.
Das UV-Schutzglas der Tür hält schädliches UV-Licht fern, das Tannine, Farbstoffe und Aromen angreifen würde. Die weißen LED im Innenraum setzen deine Sammlung in Szene, ohne Wärme abzugeben. Vibrationsentkoppelte Lagerung schützt den Bodensatz gereifter Weine – ein Detail, das Sammler zu schätzen wissen. Die drei ausziehbaren Buchenholzeinschübe halten jede Flasche waagerecht, damit der Korken feucht bleibt und die Flasche dicht. Ein Aktivkohlefilter neutralisiert Fremdgerüche aus der Umgebung.
Die doppelt isolierte Tür aus Glas und Edelstahl sorgt für stabile Temperaturen auch bei schwankender Raumtemperatur. Höhenverstellbare Füße ermöglichen einen sicheren, geraden Stand auf jedem Untergrund. Ein Türschloss schützt die Sammlung vor unbeabsichtigtem Zugriff. Temperaturanzeige wahlweise in Celsius oder Fahrenheit. Kältemittel: R600a.
Ob offene Flaschen für den Abend, eine wachsende Sammlung zuhause oder der professionelle Einsatz in Hotel und Restaurant – der Barossa 29 Duo hält jede Flasche servierbereit. Beim nächsten Abendessen oder der nächsten Weinverkostung entscheidet die Temperatur über das Erlebnis im Glas.
Hol dir den Klarstein Barossa 29 Duo und gib deinem Wein die Bedingungen, die er braucht.
Artikel gehört zur Kategorie: Weinkühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.