Wer Wein ernstnimmt, lagert ihn richtig. Die Klarstein Barossa 123 Duo bietet Platz für 123 Flaschen in 413 Litern Innenraum – mit zwei unabhängigen Temperaturzonen, die Rot- und Weißwein gleichzeitig in ihren optimalen Bedingungen halten. Als freistehender Weinkühlschrank fügt sie sich ebenso ins Wohnzimmer wie in die Hausbar, ohne dort durch Betriebsgeräusche aufzufallen: Mit maximal 40 dB arbeitet die Barossa 123 Duo leiser als ein ruhiges Gespräch.
Die untere Zone hält Temperaturen zwischen 10 und 18 °C für Rotweine, die obere Zone zwischen 5 und 10 °C für Weißweine und Schaumweine – beide separat einstellbar über das Touch-Bedienfeld mit LED-Display. Das UV-Schutzglas der doppelt isolierten Tür hält schädliche Lichtstrahlen fern, die Tannine und Farbstoffe im Wein zersetzen können. Weiße LED-Innenbeleuchtung setzt die Sammlung stilvoll in Szene, ohne die Flaschen zu erwärmen.
Vier Holzeinschübe halten die Flaschen horizontal – unverzichtbar für Korken, die nicht austrocknen sollen. Das vibrationsgedämpfte Kompressorsystem schützt den Bodensatz gereifter Weine vor Aufwirbelung. Ein Aktivkohlefilter bindet Fremdgerüche aus der Umgebung. Das No-Frost-System sorgt dafür, dass kein manuelles Abtauen nötig ist. Das Kühlmittel R600a wird eingesetzt. Der Türanschlag ist rechts und lässt sich ummontieren. Höhenverstellbare Standfüße ermöglichen sicheren Stand auch auf unebenem Untergrund. Das Gerät ist nicht für den Einbau konzipiert – es steht frei.
Ob Weinliebhaber, der seine Sammlung professionell lagern möchte, ob Gastgeber, dem die Serviertemperatur bei Abenden mit Freunden wichtig ist – oder ob Hotelier und Restaurantbetreiber: Die Barossa 123 Duo ist für all diese Anforderungen gemacht. Energieeffizienzklasse G.
Gönn deiner Weinsammlung die Bedingungen, die sie verdient – hol dir die Klarstein Barossa 123 Duo.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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