Kochinseln brauchen eine Dunstabzugshaube, die mithalten kann – in Leistung und Optik. Die Klarstein Barett ist als Inselhaube konzipiert, die frei über der Kochinsel hängt und Dämpfe, Fettpartikel und Gerüche von allen Seiten erfasst, bevor sie sich im Raum verteilen. Mit einem Abluftvolumen von 590 m³/h sorgt sie auch in großen, offenen Küchen zuverlässig für frische Luft.
Die Klarstein Barett lässt sich in drei Leistungsstufen betreiben und passt sich so dem tatsächlichen Bedarf an – von leichtem Bratendunst bis zum intensiven Kochbetrieb. Wer keinen Außenluftkanal verlegen möchte, kann die Haube auf Umluftbetrieb umrüsten; der optional erhältliche Aktivkohlefilter (Produktnummer 10027530) übernimmt dann die Geruchsbindung. Der herausnehmbare Aluminium-Fettfilter ist spülmaschinenfest und lässt sich in wenigen Handgriffen reinigen.
Das integrierte LED-Licht beleuchtet die Kochfläche auch dann gleichmäßig, wenn die Raumbeleuchtung ausgeschaltet ist. Die Edelstahlkonstruktion ist pflegeleicht und behält ihren eleganten Glanz dauerhaft. Die Aufhängehöhe ist bis maximal 140 cm stufenlos einstellbar; ein einstellbarer Timer übernimmt das automatische Abschalten.
Die Barett setzt als zentral positionierte Inselhaube einen klaren gestalterischen Akzent im offenen Wohnküchenraum – eine Wahl, die beim Küchenbau oder der Küchenrenovierung gleichermaßen überzeugt, ob in der Privatküche anspruchsvoller Hobbyköche oder in der offenen Restaurantküche.
Die Klarstein Barett auf einen Blick: 590 m³/h Abluftleistung, drei Leistungsstufen, Abluft- und Umluftbetrieb, spülmaschinenfester Fettfilter, LED-Kochfeldbeleuchtung, Edelstahlgehäuse – Leistung und Küchendekoration in einem. Hol dir die Klarstein Barett und mach deine Kochinsel zum Mittelpunkt deiner Küche.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.

Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.