Inselhaube Klarstein Barella – die Dunstabzugshaube, die über dem Kochfeld schwebt und dabei den ganzen Raum prägt. Mit einem Luftdurchsatz von 557 m³/h zieht sie Kochdünste, Gerüche und Fettpartikel direkt an der Entstehungsquelle ab – von allen Seiten der Kochfläche gleichzeitig. Das Ergebnis: frische Luft in der Küche, ohne dass sich Dämpfe erst im Raum verteilen.
Die hängende Montage direkt über dem Küchenblock macht die Barella nicht nur zur leistungsstärksten Position für eine Dunstabzugshaube, sondern auch zum optischen Mittelpunkt einer offenen Küche. Edelstahlkonstruktion, klare Linien und integrierte LED-Beleuchtung: Funktion und Gestaltung gehen hier eine Einheit ein. Drei Gebläsestufen lassen sich dem jeweiligen Kochaufwand anpassen. Die maximale Schallentwicklung von 72 dB hält sich auch bei voller Leistung in praxistauglichem Rahmen.
Die Aluminium-Fettfilter lassen sich entnehmen und in der Spülmaschine reinigen – unkomplizierte Pflege, die zur täglichen Nutzung passt. Wahlweise Abluft- oder Umluftbetrieb: Wer keinen Außenabluftanschluss hat, rüstet auf Umluft um – die mitgelieferten Aktivkohlefilter übernehmen dann die Geruchsbeseitigung. Passende Ersatz-Aktivkohlefilter sind unter der Artikelnummer 10027530 erhältlich.
Die Klarstein Barella eignet sich für offene Wohnküchen mit Kochblock ebenso wie für gastronomische Küchen mit Showcharakter. Wer bei Küchenneubau oder -umbau auf ein Premium-Gerät mit echtem Designanspruch setzt, trifft mit der Barella eine Wahl für viele Jahre.
Hol dir die Klarstein Barella – und mach den Kochblock zum Herzstück deiner Küche.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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