Bratdünste, Kochgerüche, Fettspritzer – wer täglich kocht, kennt das Problem. Die Klarstein Balzac Silent 60 macht damit Schluss: Die Schräghaube in modernem Design saugt mit bis zu 605 m³/h selbst hartnäckige Küchendämpfe zuverlässig ab – und das bei 47 dB im leisesten Betrieb, also leiser als ein normales Gespräch.
Die schräge Glasfläche aus schwarzem Sicherheitsglas oder Edelstahl fügt sich elegant in jede moderne Küche ein und fängt Dämpfe direkt an der Quelle ab – die geneigte Fläche leitet den Luftstrom präzise in die Filter, unabhängig von der Installationshöhe. Drei Leistungsstufen geben volle Kontrolle: vom leisen Alltagsbetrieb bis zur maximalen Saugleistung beim Braten.
Die Aluminiumfettfilter sind spülmaschinengeeignet – einfach herausnehmen, in die Maschine, fertig. Kein mühsames Schrubben, kein teurer Filterwechsel. Das integrierte LED-Licht beleuchtet die Kochzone gleichmäßig und verbraucht dabei deutlich weniger Strom als herkömmliche Halogenlampen.
Mit 60 cm Breite passt die Balzac Silent 60 über Standard-Herdbreiten und ist die ideale Wahl für kleine bis mittelgroße Küchen. Der schräge Aufbau wirkt schlanker und zeitgemäßer als ein klassischer Kaminabzug – besonders beliebt bei Küchenrenovierungen als moderner Ersatz für veraltete Geräte.
Energieeffizienzklasse A, spülmaschinengeeignete Filter, leiser Betrieb und ein Schnelltimer für die Nachlüftung: Die Klarstein Balzac Silent 60 ist eine durchdachte Dunstabzugshaube für alle, die Wert auf Funktion und Optik legen. Hol dir jetzt frische Luft in deine Küche.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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