Highspeed mit Wi-Fi 7 direkt am Glasfaseranschluss Die FRITZ!Box 5690 ist das neue Highend-Modell für den direkten Einsatz am Glasfaseranschluss. Mit innovativem Wi-Fi 7 erreicht sie Datenraten von bis zu 5760 MBit/s – ideal für anspruchsvolle Breitbandanwendungen. Ein 2,5-Gigabit-WAN-Anschluss, ein 2,5-Gigabit-LAN-Anschluss und zwei weitere Gigabit-LAN-Anschlüsse bieten größtmögliche Anschlussoptionen. Zusätzlich punktet die FRITZ!Box 5690 mit komfortabler Telefonie, intelligenten Sicherheitsfunktionen und umfangreichen Smart-Home-Funktionen via DECT ULE sowie einem leistungsstarken FRITZ!OS. Direkt anschließen, einfach einrichten Die FRITZ!Box 5690 wird direkt mit dem Glasfaserkabel am Anschluss verbunden – ganz ohne separates Modem. Sie unterstützt die in Europa gängigen Standards GPON und AON und lässt sich in wenigen Schritten komfortabel über die Benutzeroberfläche einrichten. Zudem lässt sich die FRITZ!Box auch flexibel an ein Glasfasermodem (ONT) anschließen.
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Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.