Kochgerüche, Fettdunst, aufsteigende Dämpfe – die Klarstein Aurica 90 hält deine Küche frisch. Mit einem Abluftvolumen von bis zu 620 m³/h zieht die Schräghaube Dämpfe und Gerüche direkt an der Quelle ab, bevor sie sich in der Küche ausbreiten können.
Die schräge Glasfläche lenkt den Luftstrom präzise in die Filter – unabhängig von der Montagehöhe. Der Aluminiumfettfilter fängt Fettpartikel zuverlässig ab und ist spülmaschinenfest: kein mühsames Schrubben, kein teurer Filterwechsel. Das integrierte LED-Licht beleuchtet die Kochfläche gleichmäßig, damit du beim Kochen immer einen guten Blick hast.
Kein Außenabluftanschluss vorhanden? Kein Problem: Die Aurica 90 lässt sich auf Umluftbetrieb umrüsten. Im Umluftmodus übernimmt ein Aktivkohlefilter die Geruchsbeseitigung, sodass die Haube auch ohne Wanddurchbruch voll funktionsfähig ist.
Das moderne Schrägdesign fügt sich in jede zeitgemäße Küche ein – dezenter und flacher als ein klassischer Schornsteinabzug, aber ebenso leistungsstark. Besonders beliebt bei Küchenrenovierungen als Ersatz für ältere Dunstabzugshauben.
Was spricht für die Klarstein Aurica 90? 620 m³/h Abluftleistung, spülmaschinengeeigneter Aluminiumfettfilter, integriertes LED-Licht, wahlweise Abluft- oder Umluftbetrieb – und ein Schrägdesign, das in der modernen Küche eine gute Figur macht. Energieeffizienzklasse B.
Hol dir die Aurica 90 und genieß beim Kochen endlich frische Luft.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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