Erfrischt eiskalt, erfreut beim Anblick: Die ausgefallene Klarstein Audrey Mini 2in1 Mini-Bar im Retro-Look ist der beste Freund an heißen Sommertagen. Ob im Büro, im Schlaf- und Hotelzimmer oder im Partykeller - Audrey sorgt für ein erfrischendes Eis oder einen eisgekühlten Drink!
Dank dem kompakten Maß findet die Mini-Bar in jedem Raum Platz, während du zeitgleich einen guten Vorrat an Snacks und Getränken kühlen kannst. 32 Liter Volumen stehen dir als Kühlraum parat, während die Flaschenhalter in der Tür den Platz noch erweitern. Zusätzlich kannst du kleine Mahlzeiten und Eis im integrierten Tiefkühlfach bis zu -18 °C einfrieren, welches dir mit 5 Litern ausreichend Platz dafür bietet. Unsichtbar versteckt sich der Drehregler zur Temperatureinstellung an der Rückseite, um das einmalige Design des innenbeleuchteten Mini-Kühlschranks nicht zu durchkreuzen.
The American Way of Life: Die farbenfrohe Retro-Minibar sorgt für die kleine Erfrischung zwischendurch!
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.