Kalte Getränke, wann immer du willst – die Klarstein Audrey Evo Beverage cooler 95 hält bis zu 95 Liter Inhalt zuverlässig auf Temperatur. Mit Energieeffizienzklasse C, lautlosem Kompressorbetrieb und verglasten Türen, die den Inhalt auf einen Blick zeigen, ist sie die stilvolle Lösung für Wohnzimmer, Büro oder Hobbyraum.
Der Kompressor mit Kältemittel R600a sorgt auch an heißen Sommertagen für stabile Temperaturen zwischen 0 °C und 10 °C – ohne die Temperaturschwankungen, die Getränke vorzeitig verderben lassen. Der mechanische Thermostat lässt sich präzise einstellen, drei höhenverstellbare Einlegeböden passen sich unterschiedlichen Flaschen- und Dosenformaten an.
Die Glastür mit Doppelverglasung gibt jederzeit Einblick in den Kühlraum, ohne dass du die Tür öffnen musst – das stabilisiert die Innentemperatur und schützt den Inhalt vor direktem Lichteinfall. Das weiße LED-Licht im Inneren sorgt für eine klare, ansprechende Präsentation.
Ob als Minibar im Wohnzimmer, als Kühlschrank für isotonische Getränke und Proteinshakes im Fitnessbereich oder als dauerhafter Vorrat im Gaming-Zimmer – die Audrey Evo 95 passt sich deinem Alltag an. Dank reversibler Tür und höhenverstellbarer Füße lässt sie sich flexibel aufstellen.
Warum die Klarstein Audrey Evo Beverage cooler 95? 95 Liter Fassungsvermögen, Energieeffizienzklasse C, ein Betriebsgeräusch von maximal 42 dB und eine Glastür, die den Inhalt immer im Blick behält – das ist ein Getränkekühlschrank, der genauso gut aussieht, wie er kühlt. Geeignet für Zuhause, Büro, Bar und Gastronomie.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.

Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.