Kalte Getränke auf Knopfdruck – die Klarstein Audrey Evo Beverage cooler 45 hält Bier, Wasser, Säfte und Softdrinks auf konstant kühler Temperatur, ganz ohne Lärm und ohne hohe Stromkosten.
Das Kompressorkühlaggregat mit Kältemittel R600a sorgt auch an heißen Sommertagen für stabile Temperaturen zwischen 0 °C und 10 °C – ohne die Temperaturschwankungen, die Getränke schnell schal werden lassen. Der mechanische Thermostat lässt sich präzise auf die gewünschte Temperatur einstellen, ob eiskaltes Bier oder leicht gekühlter Weißwein. Das Fassungsvermögen von 45 Litern reicht für Flaschen, Dosen, Tetrakartons und Dosenpacks in verschiedenen Formaten.
Die Glastür mit LED-Beleuchtung macht den Inhalt auf einen Blick sichtbar – kein Öffnen, kein Temperaturverlust. Dank der doppelt verglasten Tür bleibt die Kälte drin und das Sonnenlicht draußen. Der verstellbare Einschub passt sich unterschiedlichen Flaschenformaten an.
Ob als Minibar im Wohnzimmer, als praktische Ergänzung im Homeoffice oder als Ausstattung für Partyraum, Gartenhaus, Bar oder Restaurant – die Audrey Evo 45 fügt sich überall ein. Hobbysportler schätzen den schnellen Zugriff auf kalte Isotonics und Proteinshakes; Gamer haben ihre Lieblingsdrinks immer griffbereit. Auch als Einzugsgeschenk macht sie eine gute Figur.
Warum die Klarstein Audrey Evo Beverage cooler 45? 45 Liter Kapazität, Kompressorkühlung für zuverlässige Temperaturhaltung, max. 42 dB Betriebsgeräusch, Energieeffizienzklasse C und eine Glastür, die den Inhalt immer im Blick lässt – ein Getränkekühlschrank, der genauso gut aussieht, wie er kühlt. Ideal für Zuhause, Büro, Bar und Restaurant.
Passend für: Bierkühlschrank · Getränkeminibar · Bierkühlung – Klarstein Audrey Evo Beverage cooler 45
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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