Tempered Glass
Das ROG Strix Helios II ist ein hochwertiges Mid-Tower-Gaming-Gehäuse mit zwei Seitenteilen aus gehärtetem Glas, einem veredelten Aluminiumrahmen und einer Diamantgrill-Frontblende mit einem 3D-strukturierten Frontfilter. Im Lieferumfang sind vier 140 x 28 mm große Hochleistungslüfter enthalten, die einen optimierten Luftstrom und eine verbesserte Kühlleistung für anspruchsvolle Gaming-Setups bieten. Es ist auf Erweiterbarkeit und Leistung ausgelegt und eignet sich für Mainboards von ITX bis EATX sowie für Wasserkühlungssysteme - und ist damit die perfekte Wahl für ein klassisches ROG-Vorzeigemodell. Das ROG Strix Helios II ist auf Leistung ausgelegt und bereit für Erweiterungen, mit reichlich Platz für GeForce RTX 5090 Grafikkarten oder Hardcore-Wasserkühlungen. Es kann gleichzeitig einen ROG Ryuo IV SLC 360 ARGB AIO-Kühler und den 360-mm-Radiator der ROG Astral LC GeForce RTX 5090 aufnehmen. Es bietet Platz für Radiatoren mit einer Länge von bis zu 420 mm vorne und 360 mm oben und bietet Raum für die Installation der Pumpe und des Behälters eines individuellen Kreislaufs. Mit flexiblen Abdeckungen und einem umfassenden Kabelmanagementsystem sorgst du für Ordnung und Sauberkeit in deinem Gehäuse. Eine Kabeldurchführung mit Klettverschluss ermöglicht es dir, zwei Kabelsätze ordentlich zu organisieren. Das Frontpanel, die Klettverschlüsse und der Laufwerkskäfig sind mit dem unverwechselbaren ROG-Logo versehen, das futuristischen Luxus und Eleganz vermittelt.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.