Jeden Morgen Café-Qualität zu Hause – die Klarstein Arabica macht es zum täglichen Ritual. Die Espressomaschine mit 1.050 W und 15 bar Pumpendruck extrahiert einen cremigen Espresso mit dichter Crema-Schicht – direkt aus der eigenen Küche, ohne Kompromisse.
15 bar Pumpendruck sorgen für die vollständige Extraktion ätherischer Öle und aromatischer Verbindungen aus dem Kaffeemehl – das Ergebnis ist ein Espresso mit kräftigem Aroma und samtiger Crema. Die Dampfdüse schäumt kalte Milch zu feinem Mikroschaum auf, ideal für Cappuccino, Latte Macchiato und Flat White.
Der abnehmbare Wassertank mit 1,5 Litern Fassungsvermögen lässt sich ohne Werkzeug entnehmen und befüllen. Das Touch-Bedienfeld mit LCD-Display macht Einstellungen intuitiv – Temperatur, Bezugszeit und Dampffunktion sind direkt zugänglich. Die Maschine ist kompatibel mit ESE-Pads und gemahlenem Kaffee.
Ob zu Hause oder im Büro: Die Klarstein Arabica Espressomaschine ersetzt den täglichen Café-Besuch – mit professioneller Qualität beim ersten Schluck. Das Edelstahlgehäuse macht dabei eine gute Figur auf jeder Arbeitsfläche.
Hol dir die Klarstein Arabica und starte jeden Morgen mit einer perfekten Tasse.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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