Die Klarstein Arabica Espressomaschine bietet anspruchsvollen Genuss für alle Sinne: Kraftvoll brüht sie vollmundig starken Espresso und ist ein edler Hingucker für die Küche.
Ob Espresso, Cappuccino oder andere Kaffee-Spezialitäten, mit der ArabicaEspressomaschine von Klarstein kommen Genießer voll und ganz auf ihre Kosten. Durch ihren starken Druck von 15 Bar gelingt es ihr, dass sich das volle Aroma des Espressos entfalten kann. Dabei überzeugt sie durch eine Leistung von 1050 Watt. Du liebst genussvolle Momente im Alltag, die dich nicht nur geschmacklich begeistern? Dann überzeuge dich auch von dem Komfort dieser Espressomaschine. Der herausnehmbare Wassertank hat ein Fassungsvermögen von 1,5 Litern. Einmal befüllt, kannst du viele Tassen genießen.
Das edle Design der klassischen Siebträgermaschine bringt Glanz in deine Küche, welcher durch leichte Reinigung beständig ist. Nimm dazu einfach die Abtropfschale und das Tropfgitter heraus und im Nu blitzt die Maschine wieder. Die bewegliche Aufschäumdüse sorgt für perfekten Milchschaum, wodurch Dir auch ein köstlicher Latte Macchiatto gelingt. Was hier das Geschmacks- und Komforterlebnis abrundet, ist die beheizte Oberfläche. Hier kannst Du die Tassen vor dem Benutzen aufwärmen oder den fertigen Kaffee abstellen - so bleibt er warm. Auch die Bedienung per Touch-Bedienfeld und gut ablesbares LED-Display ist sehr komfortabel.
Kaffeegenuss auf hohem Niveau: Die Klarstein Arabica Espressomaschine vereint Funktionaliät mit Genuss und luxuriösem Design.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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