Schluck um Schluck purer Genuss: Mit dem Klarstein Applebee Elektro-Dampfentsafter werden aus frischen Früchten leckere Saftkreationen - direkt in der eigenen Küche.
Gesunde Säfte neu entdecken! Der Klarstein Applebee Dampfentsafter macht es möglich. Hier landen nur beste Zutaten im Saft und genau so viel oder wenig Zucker wie Sie es mögen. Egal ob zur Zubereitung eigener, haltbarer Fruchtsäfte, von Fruchtgelee und Kompott oder als Grundlage für feinste Liköre, der Applebee ist immer die richtige Wahl. Sein großer Korb besitzt ein Volumen von 8 Litern, was etwa 5 Kilogramm an Früchten Platz bietet, damit sie im heißen Dampf ihren Saft entlassen. Über den mitgelieferten Silikonschlauch wird der direkt in Flaschen gefüllt und ist dann – im Gegensatz zu kalt gepressten Säften – über Monate hinweg haltbar. Die vorhandene Schlauchklemme macht das Abfüllen dabei ganz einfach. Der besondere Clou am Klarstein Applebee Dampfentsafter ist allerdings sein integriertes, 1500 W starkes, elektrisches Heizelement. Damit ist er völlig unabhängig von Küchenherd oder Kochfeld und kann so auch direkt im Garten eingesetzt werden, um die Fruchternte vor Ort zu verarbeiten. Komplett aus Edelstahl gefertigt, nimmt der Saft keine fremden Geschmäcker an und die Topfbestandteile können nach dem Gebrauch ganz einfach gereinigt werden - zum Beispiel im Geschirrspüler.
Der Klarstein Appelbee elektrische Dampfentsafter verleiht die Macht über den Saft: Nur die besten Zutaten in den eigenen Saftkreationen - so wird heute bewusst genossen.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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