Fettdunst, Kochdämpfe, anhaftende Gerüche – die Klarstein Amelia macht damit zuverlässig Schluss. Mit einem Abluftvolumen von 587 m³/h zieht diese Schräghaube selbst beim Braten und Kochen auf höchster Stufe alles sauber ab. Das moderne Schrägdesign aus schwarzem Sicherheitsglas oder Edelstahl fügt sich elegant in jede zeitgemäße Küche ein – und arbeitet dabei mit 58 dB im leisesten Betrieb angenehm leise.
Der Aluminium-Fettfilter nimmt Fettpartikel direkt am Entstehungsort auf und lässt sich einfach in der Spülmaschine reinigen – kein mühsames Schrubben, keine teuren Ersatzfilter. Das integrierte LED-Licht leuchtet die Kochfläche gleichmäßig aus und gibt dir beim Kochen stets freie Sicht. Die beleuchtete Touchbedienung ermöglicht das Regeln von Lüfterstufe und Beleuchtung per Fingertipp, ohne das Display suchen zu müssen.
Besonders praktisch: Die Amelia lässt sich wahlweise als Abluft- oder Umlufthaube betreiben. Im Umluftbetrieb reinigt ein Aktivkohlefilter die Luft und gibt sie geruchsneutral zurück in die Küche – ideal, wenn kein Außenabluftkanal vorhanden ist. Die Schrägfläche leitet den Luftstrom direkt in die Filter, unabhängig von der Montagehöhe.
Die Klarstein Amelia ist die ideale Wahl für kleine bis mittelgroße Küchen mit Standardraumhöhen – und eine beliebte Modernisierung beim Küchenumbau. Das Schrägdesign wirkt deutlich frischer als ein klassischer Schornstein-Dunstabzug und lässt sich problemlos als Wandhaube montieren.
Hol dir mit der Klarstein Amelia dauerhaft frische Luft in deine Küche – leistungsstark, leise und elegant.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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