Wer kennt das nicht: Abends nach der Arbeit steht das Geschirr, und die Zeit fürs Abwaschen fehlt. Die Klarstein Amazonia räumt das Problem aus dem Weg – als vollintegrierter Einbaugeschirrspüler, der sich nahtlos hinter der Küchenfront versteckt und mit maximal 49 dB so leise läuft, dass er selbst abends niemanden stört. 8 Maßgedecke finden darin Platz.
8 Waschprogramme decken jeden Bedarf ab – von Intensiv für eingebrannte Töpfe bis Glas für empfindliches Kristall. Der Eco-Zyklus reinigt eine volle Beladung mit nur 8 Litern Wasser pro Durchgang. Zum Vergleich: Handabwaschen derselben Menge verbraucht typischerweise das Drei- bis Vierfache. Der verstellbare Oberkorb passt sich unterschiedlichen Glas- und Topfhöhen an, ohne dass etwas umgebaut werden muss.
Der Innenraum aus Edelstahl widersteht Spülmittelchemikalien und mechanischer Beanspruchung dauerhaft – langlebiger als Kunststoff. AquaStop-Schutz sorgt zusätzlich für Sicherheit im Dauerbetrieb.
Ob junge Familie, berufstätiges Paar oder Single-Haushalt mit Anspruch an Ordnung: Die Amazonia lässt sich sowohl vollständig einbauen als auch freistehend betreiben – je nachdem, was deine Küche erlaubt.
Der Klarstein Amazonia Einbaugeschirrspüler auf einen Blick: 49 dB Betriebsgeräusch, 8 Maßgedecke Kapazität, 8 Liter Wasserverbrauch pro Eco-Zyklus, 8 Programme, Edelstahlwanne, AquaStop. Sauberes Geschirr jeden Tag – ohne Aufwand.
Hol dir die Klarstein Amazonia und mach Schluss mit dem Abwasch.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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