Praktisch, wenn Sie ein kleines Haus haben, für Studentenzimmer oder zum Beispiel beim Campieren. Bereiten Sie die leckersten Gerichte auf diesem 2-flammigen Induktionskochfeld von Alpina zu. Einfach einstecken und die leckersten Gerichte zubereiten. Auf einer Kochplatte können Sie Nudeln, Reis oder Pasta zubereiten, auf der anderen die Sauce, Fleisch und/oder Gemüse. Viele Vorteile: Kochen auf Induktion ist gewöhnungsbedürftig, aber hat viele Vorteile. Die Kochzonen heizen schneller auf als bei einem normalen Gasherd. Außerdem kühlen sie viel schneller ab. Das bedeutet, dass ein Induktionskochfeld energieeffizient ist.Auch das Kochen auf dieser Induktionsplatte ist sehr sicher. Der Herd hat eine Kindersicherung und einen Überhitzungsschutz. Wenn Sie die Brenner nicht benutzen, schalten sie sich automatisch ab. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass die Platte leicht zu reinigen ist. Einfach mit einem feuchten Tuch abwischen und fertig. Die Temperatur der Kochzonen kann von 60 bis 240 Grad Celsius eingestellt werden. Die linke Kochzone hat 10 einstellbare Stufen und der rechte Brenner hat 8 Einstellungen. Dieses Gerät wird durch Berührung bedient, und die 4-stellige Digitalanzeige zeigt die Leistungsstufe an, auf der Sie gerade kochen. Das Induktionskochfeld hat eine Gesamtleistung von 3500 Watt. Beachten Sie:Verwenden Sie nur Pfannen, die für das Kochen auf Induktion geeignet sind.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.