Kochdünste, Fettgeruch, beschlagene Fenster – die Schräghaube Klarstein AlizeEdge macht dem ein Ende. Mit einem Luftdurchsatz von 487 m³/h zieht sie Wrasen, Dampf und Gerüche zuverlässig ab, bevor sie sich in der Küche festsetzen. Dabei bleibt sie selbst auf höchster Stufe angenehm leise.
Das moderne Schrägdesign aus schwarzem Sicherheitsglas leitet den Luftstrom direkt zu den Filtern – ideal für unterschiedliche Installationshöhen und ein optisches Upgrade gegenüber klassischen Schornstein-Dunstabzugshauben. Wer keinen Außenluftanschluss hat, kann die AlizeEdge einfach im Umluftbetrieb betreiben: Der Aktivkohlefilter hält Gerüche zurück, der gereinigte Luftstrom wird zurück in die Küche geleitet.
Die 2 integrierten LED-Leuchten (je 2 W, Farbtemperatur 5.000–5.500 K) beleuchten die Kochfläche klar und gleichmäßig. Die Aluminiumfettfilter fangen Fettpartikel zuverlässig ab und sind spülmaschinenfest – kein mühsames Schrubben, kein teurer Austausch.
Mit 9 Lüftungsstufen und Touch-Bedienung lässt sich die Leistung genau auf den Bedarf abstimmen – vom leisen Köcheln bis zum kräftigen Anbraten. Der DC-Motor (70 W) arbeitet dabei mit einem Jahresenergieverbrauch von nur 14,9 kWh besonders sparsam. Energieeffizienzklasse A+.
Die Klarstein AlizeEdge ist die ideale Wahl für moderne Küchen jeder Größe – ob Küchenzeile, Wohnküche oder Kücheninsel. Montiert wird sie 65–75 cm über der Kochfläche an der Wand.
Hol dir die Klarstein AlizeEdge und gönn deiner Küche frische Luft – jetzt bestellen.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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