Fettdunst, Kochdämpfe, hartnäckige Gerüche – die Klarstein Alina 60 räumt damit auf. Mit einer Absaugleistung von 600 m³/h zieht die Schräghaube Dämpfe und Gerüche direkt am Entstehungsort ab, bevor sie sich in der Küche festsetzen. Dabei bleibt die Haube mit maximal 68 dB angenehm leise – selbst bei Volllast.
Die schräge Glasfläche leitet den Luftstrom präzise in die Filter und macht die Alina 60 zur effektiven Lösung für unterschiedliche Montagehöhen. Wer keinen Außenluftanschluss hat, kann die Haube einfach auf Umluftbetrieb umrüsten – der Aktivkohlefilter übernimmt dann die Geruchsbindung. Das eingebaute LED-Licht sorgt für gleichmäßige Ausleuchtung der Kochfläche, damit nichts aus dem Blick gerät.
Der Fettfilter aus Aluminium lässt sich bequem in der Spülmaschine reinigen – kein manuelles Schrubben, kein teurer Filterwechsel. Das LED-Licht arbeitet sparsamer als herkömmliche Halogenlampen und hat eine deutlich längere Lebensdauer.
Die Klarstein Alina 60 passt in kleine bis mittelgroße Küchen mit Standardraumhöhen. Das moderne Schrägdesign ist eine überzeugende Alternative zum klassischen Kaminabzug – besonders bei Küchenrenovierungen eine beliebte Wahl.
Kurz zusammengefasst: Die Klarstein Alina 60 verbindet 600 m³/h Absaugleistung mit ruhigem Betrieb bei 52 dB, LED-Beleuchtung, spülmaschinenfestem Aluminiumfilter und flexibler Abluft- oder Umluftinstallation – klare Technik in modernem Design. Hol dir die Klarstein Alina 60 und genieße jeden Kochmoment ohne Dampf und Geruch.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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