Gas-Kochfeld Klarstein Alchemist – wer einmal auf Gas gekocht hat, will selten zurück. Die Flamme reagiert sofort, die Hitze lässt sich auf den Millimeter genau dosieren – vom rollenden Kochen bis zum sanften Köcheln, alles mit einer Drehbewegung am Regler. Das 4-zonige Alchemist-Kochfeld bringt dieses Kocherlebnis mit einer Gesamtleistung von 3,4 kW in deine Einbauküche.
Die vier Aluminiumbrenner mit italienischen Sabaf-Brennerköpfen sorgen für gleichmäßige Wärmeverteilung – egal ob Wok, Stieltopf oder kleines Saucenpfännchen. Gusseiserne Roste halten jedes Kochgeschirr sicher in Position und leiten die Hitze gleichmäßig nach oben. Das Edelstahlgehäuse ist pflegeleicht und verliert auch nach Jahren täglichem Einsatz keinen Glanz.
Sicherheit ist werkseitig eingebaut: Der Flame Failure Device (FFD) erkennt, wenn eine Flamme erlischt, und stoppt die Gaszufuhr automatisch. Die elektrische Zündung macht Streichhölzer oder Feuerzeug überflüssig – ein Knopfdruck, und der Brenner läuft. Zusätzlich verhindert die Kindersicherung unbeabsichtigtes Einschalten.
Das Kochfeld ist ab Werk auf Erdgas (20 mbar) eingestellt und lässt sich auf Flüssiggas/LPG (50 mbar) umrüsten – damit bist du auch ohne festen Gasanschluss flexibel. Das Gerät ist für den Einbau in die Küchenzeile konzipiert; die Einbaumaße entnimmst du der beiliegenden Anleitung. Geeignet für die moderne Küche ebenso wie für ambitioniertes Hobbykochen auf halbprofessionellem Niveau.
Hol dir das Klarstein Alchemist Gaskochfeld – und koch ab dem ersten Einschalten mit der Präzision, die Profiköche schätzen.
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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