Schluss mit leerem Eiswürfelbehälter genau dann, wenn die Gäste klingeln – der Klarstein Albaron produziert bis zu 12 kg Eis pro Tag und hält mit einem 0,6-Liter-Wassertank zuverlässig den Betrieb aufrecht. Kompakt, leise und immer einsatzbereit: für die Hausbar, Gartenparty oder den täglichen Bedarf.
Der Kompressor-Kühlkreislauf mit Kältemittel R600a arbeitet ohne Unterbrechung – kein Vorfrieren, kein Überhitzen, kein Warten. Bereits nach 9 Minuten liegt die erste Charge frischer Eiswürfel im Auffangbehälter. Im Schnellmodus verkürzt sich der Zyklus auf 7,5 Minuten. Zwei wählbare Würfelgrößen lassen sich per Touch-Display einstellen; der LED-Status zeigt jederzeit Füllstand und Betriebszustand an.
Das Gehäuse aus poliertem Edelstahl erfüllt die Hygieneanforderungen der Lebensmittelindustrie und hält intensivem täglichem Reinigen stand, ohne an Glanz zu verlieren. Zu- und Ablaufschläuche für den direkten Wasseranschluss sind im Lieferumfang enthalten. Höhenverstellbare Stellfüße gleichen unebene Standflächen aus. Der Kompressor mit Kältemittel R600a/R290 gehört zu den energiesparenden Geräteklassen und verbraucht lediglich 120 W.
Ob Bar, Restaurant, Café, Hotel oder Cateringbetrieb – wo ununterbrochener Eisnachschub zum Tagesgeschäft gehört, zahlt sich der Albaron schnell aus. Ebenso bewährt auf Hochzeiten, Firmenfeiern und Sommerfestivals, wo ein einziges Gerät Dutzende Zapfstellen versorgt. Die Abhängigkeit von teuer eingekauftem Packeis entfällt.
Warum der Klarstein Albaron? Bis zu 12 kg Eis täglich, ein 0,6-Liter-Wassertank, automatische Selbstreinigung und ein intuitives Touch-Display – kompakt genug für die Küchenarbeitsplatte, leistungsstark genug für den Gastronomieeinsatz. Geschmacksneutrale Materialien sorgen dafür, dass das Eis so frisch schmeckt, wie es aussieht.
Hol dir den Klarstein Albaron und hab frisches Eis immer dann zur Hand, wenn du es brauchst.
Artikel gehört zur Kategorie: Eismaschinen
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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