Die Nuindie Akku-Tischleuchte überzeugt mit ihrem modernen, eckigen Design und sorgt für eine angenehme, blendfreie Beleuchtung. Dank ihres kabellosen Betriebs und der hochwertigen LED-Technik ist sie vielseitig einsetzbar – ob als stilvolle Lichtquelle im Wohnzimmer, als Nachttischlampe im Schlafzimmer oder als stimmungsvolle Beleuchtung im Außenbereich.
Flexibel einsetzbar für Wohn- und Außenbereiche, dank IP54-Schutz vor Spritzwasser.
Kabellos und wiederaufladbar mit leistungsstarkem 4.400 mAh Akku für bis zu 12 Stunden Leuchtdauer.
Dimmbar und einstellbar mit Touch-Schalter und zwei Lichtfarben (2.200 K & 2.700 K) für die passende Atmosphäre.
Elegantes Design aus hochwertigem, pulverbeschichtetem Aluminium in Nachtschwarz.
Stabil und langlebig mit einem soliden Eigengewicht von über einem Kilogramm für sicheren Stand.
Mit dem integrierten Touch-Dimmer lässt sich die Nuindie bequem ein- und ausschalten sowie stufenlos dimmen. Die FlexMood-Technologie bietet zwei warmweiße Farbtemperaturen, sodass jederzeit die passende Lichtatmosphäre gewählt werden kann.
Dank des mitgelieferten magnetischen Ladekabels (1,2 m) und Netzteils ist das Aufladen besonders einfach. In nur 5 bis 7 Stunden ist der leistungsstarke Akku vollständig geladen und sorgt für bis zu 12 Stunden Licht – ohne störende Kabel.
Perfekt für stilvolle Beleuchtung – drinnen und draußen.
Artikel gehört zur Kategorie: Tisch-Leuchten
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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