Pommes, Chicken Wings, Fischfilet – knusprig und fertig in Minuten, ohne Fettgeruch in der Küche und ohne schlechtes Gewissen. Der Klarstein AirVital macht genau das möglich: 1.300 W Heißluft-Technologie und ein 2,5-Liter-Korb für alltagstaugliche Portionen.
Das Prinzip ist denkbar einfach: Heißluft zirkuliert mit bis zu 200 °C gleichmäßig um das Gargut – so entsteht eine knusprige Kruste ganz ohne Ölbad. Im Vergleich zu herkömmlichem Frittieren lässt sich der Fettgehalt um bis zu 80 % reduzieren. Acht voreingestellte Programme übernehmen die Temperatur- und Zeitsteuerung automatisch, der Countdown-Timer läuft bis zu 60 Minuten und schaltet das Gerät danach selbstständig ab. Temperatur und Zeit lassen sich jederzeit manuell anpassen – in 5-°C-Schritten von 80 bis 200 °C.
Der herausnehmbare Garkorb hat eine CeraPlus-Antihaftbeschichtung und ist spülmaschinenfest. Kein Einweichen, kein Schrubben. Zieht man den Korb während des Betriebs heraus, stoppt das integrierte Sicherheitssystem das Gerät automatisch. Das Außengehäuse aus ABS-Kunststoff bleibt auch bei laufendem Betrieb kühl genug zum Anfassen.
Der AirVital ist der tägliche Begleiter für Familien, die schnell und unkompliziert kochen wollen – ob Abendbrot unter der Woche, aufgewärmte Pizza vom Vortag oder ein gesundes Gericht für die Kinder. Auch für alle, die Kalorien im Blick behalten oder Rezepte aus der Airfryer-Community ausprobieren möchten, ist er die richtige Wahl.
Hol dir den Klarstein AirVital und genieß jeden Tag knusprige Gerichte – ohne Kompromisse beim Geschmack.
Artikel gehört zur Kategorie: Fritteusen
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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