28 W, unter 40 dB, ganzjährig einsetzbar – der Klarstein AirFold ist der Deckenventilator, der Strom spart, ohne auf Komfort zu verzichten.
Mit einem Verbrauch von nur 28 W läuft der AirFold das ganze Jahr durch – im Sommer verteilt er kühle Luft im Raum, im Winter drückt er die warme Luft von der Decke zurück nach unten. Das spart spürbar Energie im Vergleich zur Klimaanlage. Der DC-Motor hält dabei die Geräuschentwicklung auf unter 40 dB – leiser als ein normales Gespräch, selbst im Schlafzimmer kaum wahrnehmbar.
Die Rotorblätter aus Polykarbonat sind auf lange, zuverlässige Laufzeit ausgelegt. Der CE-zertifizierte Motor arbeitet mit 220–240 V und ist für die feste Deckenmontage an Standardelektroinstallationen ausgelegt. Die Montage erfordert eine fachgerechte elektrische Installation. Per Fernbedienung mit programmierbarem Timer lässt sich der Ventilator bequem vom Sofa oder Bett aus steuern.
Smart-Home-Nutzer steuern den AirFold per WLAN über die Klarstein-App, Amazon Alexa oder Google Home – per Sprachbefehl oder direkt vom Smartphone. Das integrierte LED-Licht ersetzt eine separate Deckenleuchte und hält den Raum aufgeräumt.
Ob Wohnzimmer, Schlafzimmer, Büro oder Restaurant – der AirFold passt überall dort, wo ein Deckenventilator mit festem Sitz, leiser Lautstärke und intelligentem Komfort gefragt ist. Gönn dir ganzjährigen Komfort ohne hohe Stromkosten – hol dir den Klarstein AirFold.
Artikel gehört zur Kategorie: Ventilatoren
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.