Backen, Frittieren, Grillen, Dörren – alles in einem kompakten Gerät, ganz ohne große Küche. Der Klarstein AeroVital Heißluft-Frittierbackofen mit 14 Litern Fassungsvermögen und 1.700 W ersetzt gleich mehrere Küchengeräte und liefert knusprige Ergebnisse mit deutlich weniger Fett als klassisches Frittieren.
Die kombinierte Ober- und Unterhitze mit Umluft erzielt gleichmäßige Garergebnisse im gesamten Innenraum – kein Vorheizen des großen Backofens mehr nötig. 16 voreingestellte Programme decken alles ab, von Pommes und Fisch bis Steak und Kuchen. Die Temperatur lässt sich stufenlos zwischen 50 und 220 °C einstellen, die Garzeit beträgt bis zu 60 Minuten. Wer mehr Kontrolle möchte, stellt Zeit und Temperatur einfach manuell ein. Das digitale Touchscreen-Bedienfeld macht die Einstellung übersichtlich und präzise.
Das hitzebeständige Edelstahlgehäuse bleibt außen kühl – auch wenn es innen bis zu 200 °C heiß wird. Das Panoramafenster an der Frontklappe erlaubt eine Sichtkontrolle ohne Öffnen. Außerdem lässt sich ein Vorlauftimer von bis zu 9 Stunden und 50 Minuten in 10-Minuten-Schritten einstellen.
Perfekt für kleine Küchen, Mietwohnungen oder Büroküchen: Die AeroVital übernimmt die Aufgaben eines vollwertigen Backofens, ohne wertvollen Platz zu verschwenden. Im Lieferumfang enthalten: Gitterkorb mit Zange, Drehspieß mit Halter, Grillrost und Tropfschale – alles, was man für den direkten Einstieg braucht.
Gönn dir knuspriges Essen mit weniger Fett – hol dir die Klarstein AeroVital und erlebe den Unterschied ab der ersten Portion.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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