Der Klarstein AeroDry Smart Luftentfeuchter bietet eine effiziente und intelligente Lösung zur Feuchtigkeitskontrolle in Ihrem Zuhause oder Büro. Mit einer Entfeuchtungskapazität von bis zu 12 Litern pro Tag ist er ideal für Räume bis zu 18 m². Dank des intelligenten Feuchtigkeitssensors kann die gewünschte Luftfeuchtigkeit in 5%-Schritten von 35% bis 80% eingestellt werden, sodass Ihre Räume nicht zu trocken und der Energieverbrauch minimiert wird. Die dreifarbige LED-Anzeige zeigt stets die aktuelle Luftfeuchtigkeit an. Der Klarstein AeroDry Smart Luftentfeuchter ist einfach zu bedienen und ermöglicht die Steuerung über WiFi, die Klarstein-App, Alexa oder direkt am Touchpanel. Der 24-Stunden-Timer und die verzögerte Ein- und Ausschaltfunktion bieten zusätzlichen Komfort.
Der 2,5-Liter-Wassertank ist leicht zu entnehmen und zu entleeren, und eine Wasserstandskontrolle schaltet das Gerät automatisch ab, wenn der Tank voll ist. Mit einem Luftdurchsatz von 135 m³/h und einem minimalen Geräuschpegel von 39 dB arbeitet der Klarstein AeroDry Smart Luftentfeuchter leise und effizient. Der integrierte Griff und die vier Räder ermöglichen einen einfachen Transport. Die kontinuierliche Entwässerungsfunktion und der Kohlefilter sorgen für saubere und gesunde Luft. Der Klarstein AeroDry Smart Luftentfeuchter ist nicht nur funktional, sondern auch ein zuverlässiger Partner für ein angenehmes Raumklima.
Artikel gehört zur Kategorie: Luftentfeuchter & Luftbefeuchter
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.
Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.